Kosten

gesetzlich Versicherte

Durch die Verfügung über einen Vertragsarztsitz, ist es mir möglich mit gesetzlichen Krankenversicherungen abzurechnen. Zunächst übernimmt die Krankenkasse die Kosten für vier probatorische Sitzungen. Danach wird ein Antrag auf Psychotherapie gestellt, den Ihre Krankenkasse genehmigen muss. Nachdem Sie eine Genehmigung von Ihrer Krankenkasse erhalten haben, kann die Therapie fortgeführt werden. Damit Ihre Therapiesitzungen abgerechnet werden können, ist die Vorlage Ihrer Krankenversicherungskarte zu Beginn des Quartals notwendig.

privat Versicherte, Beihilfeberechtigte

Privatpatienten sind direkter Vertragspartner des Behandlers. Das bedeutet, sie erhalten am Ende des Monats eine Rechnung über die Behandlungskosten. Inwieweit dem Patienten diese Kosten von seiner Versicherung erstattet werden, ist von den individuellen Vertragskonditionen abhängig. Es liegt in der Pflicht des Patienten, dies vor Beginn der Therapie in Erfahrung zu bringen und sich nach notwendigen Unterlagen für einen Antrag auf Psychotherapie zu erkundigen. Bei Versäumnis oder Ablehnung des Antrages, sind die Kosten für in Anspruch genommene Leistungen von dem Patienten zu zahlen.

Selbstzahler (Patienten, Coaching, Supervision)

Als Selbstzahler sind Sie frei von bürokratischen Antragsstellungen, Leistungseinschränkungen oder Konsultationsgründen. Sie können z.B. durch ein Training Ihre sozialen Kompetenzen (selbstsicheres Auftreten, Kommunikation oder soziale Interaktion) aufbessern, Problemlösestrategien erlernen oder nur eine kurzfristige professionelle Unterstützung in einer akuten Krisensituation erhalten. Die  hierfür aufgebrachte psychotherapeutische Leistung wird analog der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) liquidiert. Für nähere Informationen können Sie mich gerne kontaktieren.